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Beschwerdeverfahren für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Beschwerdeverfahren BDO Legal soll es Mitarbeitenden oder auch externen Personen ermöglichen, vertraulich und auch anonym Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen bei Faber-Castell oder bei Zulieferern zu melden.  

Meldung abgeben

Wer? 

  • Mitarbeitende der Faber-Castell Gruppe 
  • Externe Personen (z.B. Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und andere Organisationen, die Kenntnis über Risiken oder Schäden erlangen und/oder Betroffene unterstützen, Sonstige Dritte, z.B. Anwohner der lokalen Standorte)  

Was kann gemeldet werden? 

  • Verletzung der Menschenrechte: 
    • Kinderarbeit  
    • Zwangsarbeit, Sklaverei, Menschenhandel 
    • Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards   
    • Diskriminierung und Gleichstellung von Beschäftigten 
    • Vorenthalten eines angemessenen Lohns  

 

  • Verstöße gegen den Umweltschutz: 
    • Herstellung, Verwendung und Behandlung von mit Quecksilber versetzten Produkten (Minamata-Übereinkommen)
    • Produktion und Verwendung verbotener Chemikalien (Stockholmer Übereinkommen, POPs-Übereinkommen) 
    • Schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch 

Das System ist derzeit in Deutsch und Englisch verfügbar. Meldungen können jedoch in beliebiger Sprache abgegeben werden. 

Die genaue Funktionsweise des Beschwerdeverfahrens wird in der Verfahrensordnung beschrieben. 

Schutz des Hinweisgebers 

Faber-Castell gewährleistet, dass kein Mitarbeitender allein durch die Inanspruchnahme des Systems im Unternehmen Nachteile erleidet. Ausgenommen hiervon sind Fälle, bei denen das System durch Denunzierung missbraucht wird.   

Bei jedem Hinweis wird die theoretische Möglichkeit in Betracht gezogen, dass das System – etwa zur Verletzung der Reputation eines Mitarbeitenden – missbraucht wird. Insoweit gilt bis zum Beweis des Gegenteils eine grundsätzliche Unschuldsvermutung.  

Grundlage des Systems ist eine absolut vertrauliche Behandlung aller Hinweise und der Identität des Hinweisgebers. Es ist jedoch auch eine anonyme Meldung durch das digitale Beschwerdeverfahren BDO Legal möglich. Weiterhin werden sämtliche Datenschutzbestimmungen eingehalten.  

Gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden sowie gesetzliche Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot werden gewahrt. 

Hinweis: Für vollständige Anonymität sollte der Hinweis über die Faber-Castell Homepage außerhalb des Faber-Castell Netzwerkes abgegeben werden, beispielsweise über ein privates Gerät.  

Ombudsperson  

Die Ombudsperson fungiert als externer und damit neutraler Ansprechpartner für (auch anonyme) Meldungen der Mitarbeitenden von Faber-Castell sowie externer Dritter. Die Ombudsperson gewährleistet über eine einzurichtende Compliance-Hotline seine Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten. Ferner ist die Ombudsperson per E-Mail und auf dem Postwege unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:  

Jesko Trahms 
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Zielstattstraße 40 
81379 München 
Telefon: +49 (0) 1733091491 
E-Mail: jesko.trahms@bdolegal.de 


Externe Meldestelle 

Es können auch die auf der Homepage des Deutschen Bundesjustizamtes genannten externen Meldeverfahren genutzt werden. 


Verfahrensordnung