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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen A.W. Faber-Castell Austria GmbH

1. Geltung der Bedingungen 

a) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist („Kunde“). An diese Kunden richtet sich unser Angebot ausschließlich.
b) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 1053, 1166 ABGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
c) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen des Kunden entgegennehmen.
d) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind oder abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt und womöglich sind weitere Nachweise erforderlich, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden.
e) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind stets unverbindlich. 
b) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.
c) Die Annahme kann entweder ausdrücklich erklärt werden (schriftlich oder in Textform, z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder konkludent erfolgen, z.B. durch Auslieferung der Ware oder durch Erbringung einer Leistung, wobei die Versendung bzw. der Beginn der Leistungserbringung innerhalb der Annahmefrist ausreicht.
d) Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Waren und Leistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits bestellten oder gelieferten bzw. erbrachten Waren oder Leistungen vorzunehmen.

3. Preise und Versandkosten

 a) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist oder in diesen AGB etwas Abweichendes geregelt ist, gelten die Preise aus unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, und zwar EXW (ex Works) vereinbartes auslieferndes Lager (Incoterms 2020) und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

b) Abweichend davon gilt für Lieferungen von Deutschland nach Österreich – wir weisen darauf hin, dass nach Österreich gelieferte Ware in aller Regel aus Deutschland geliefert wird – DAP vereinbarte Adresse des Kunden (Incoterms 2020). Wenn der Warenwert der Bestellung EUR 300,00 netto übersteigt, fallen keine Versandkosten an. Liegt der Warenwert der Bestellung unter EUR 300,00 netto, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Versandkosten. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 150,00 netto berechnen wir neben den tatsächlichen Versandkosten einen Minderwertzuschlag in Höhe von EUR 7,50 netto. Mehrkosten, die für eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Versendungsart (z.B. Expressversand, Schnellpaket, Terminzustellung usw.) entstehen, gehen zu seinen Lasten.
c) Nachlässe werden nur gewährt, sofern und soweit dies zwischen uns und dem Kunden mindestens in Textform vereinbart wurde. Wenn die vereinbarten Voraussetzungen für die Gewährung des Nachlasses seitens des Kunden nicht erfüllt werden, behalten wir uns insoweit die Rückforderung gewährter Nachlässe vor.

4. Liefertermine und -fristen, Lieferverzug

a) Liefertermine und Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert außer im Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung, wonach der Liefertermin bzw. die Lieferfrist als verbindlich gelten soll. Wir liefern daher nach Tunlichkeit und Möglichkeit (§ 904 Satz 3 ABGB), soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 
b) In jedem Fall beginnt der Lauf von ausnahmsweise als verbindlich vereinbarten Lieferfristen erst dann, wenn der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, etwa besondere Mitwirkungshandlungen, Beistellungen oder Anzahlungen, erfüllt hat. Dasselbe gilt für als verbindlich vereinbarte Liefertermine sinngemäß. Ist dies nicht der Fall, verschieben sich als verbindlich vereinbarte Liefertermine und verlängern sich als verbindlich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch bei nachträglich erforderlich werdenden oder vom Kunden gewünschten Änderungen des Lieferumfangs. 
c) Sofern wir als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen nicht einhalten können, geraten wir in Schuldnerverzug, dies jedoch erst dann, wenn wir vom Kunden zusätzlich eine Mahnung erhalten haben und die in dieser Mahnung vom Kunden gesetzte weitere angemessene Lieferfrist verstrichen ist. 
d) Die Rechte des Kunden gemäß §§ 918 ff ABGB mit der Maßgabe der Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
e) Dieser Punkt 4. gilt für die Erbringung von Leistungen, bei denen es sich nicht um eine Lieferung von Waren handelt, entsprechend.

5. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug, Erhöhung auf nächsthöhere Verpackungseinheit, Verpackungsverordnung

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist oder in diesen AGB etwas anders geregelt ist (vergleiche Punkt 3.b), erfolgen die Lieferung sowie der Gefahrübergang EXW (ex works) vereinbartes auslieferndes Lager (Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. 
b) Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
c) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte natürliche oder juristische Person oder Einrichtung über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
d) Wir sind berechtigt, Teillieferungen oder Minderlieferungen im angemessenen Umfang jederzeit vorzunehmen.
e) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 zuzüglich EUR 30,00 pro angefangener Europallete und pro angefangene Woche, beginnend mit dem Liefertermin bzw. – mangels eines Liefertermins – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. 
f) Sofern eine Bestellung von unseren Verpackungseinheiten abweicht, sind wir berechtigt ohne besondere Benachrichtigung die Bestellmenge auf die nächsthöhere Verpackungseinheit zu erhöhen. Eine derartige Erhöhung ist nur möglich, sofern der der Erhöhung zu Grunde liegende Netto-Warenwert den Netto-Warenwert der betroffenen Bestellung um nicht mehr als 10 % überschreitet. 
g) Die geltenden Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und die geltende Verpackungsverordnung sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind wir als Vertreiber im Sinne der geltenden Verpackungsverordnung gemäß deren § 10 verpflichtet, von uns in Verkehr gesetzte gewerbliche Verpackungen nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen.

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung 

a) Soweit nicht mindestens in Textform etwas anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von acht (8) Tagen mit zwei Prozent (2 %) Skonto, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.
b) Bei Überschreitung des festgelegten Zahlungsziels gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens aber Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a., zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde für die Verzögerung verantwortlich ist oder nicht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens und des Pauschalbetrags gemäß § 458 UGB (Entschädigung für Betreibungskosten) bleibt hiervon unberührt. 
c) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Ware bleiben die Rechte des Kunden aus diesen AGB unberührt.  

7. Gewährleistung, Gewährleistungsfrist und Verjährung 

a) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
b) Grundlage unserer Gewährleistungspflichten ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§§ 922, 923 ABGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung. Die Ware entspricht (insbesondere in Hinblick auf Kennzeichnung und Verpackung) den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland. Die Einhaltung etwaiger abweichender gesetzlicher Bestimmungen anderer Länder als Deutschland obliegt dem Kunden. Wir übernehmen dafür keine Verantwortung.
c) Keine Gewährleistungsansprüche hat der Kunde insbesondere hinsichtlich jener Mängel, denen natürliche Abnutzung, eine Verschlechterung nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung der Ware, übermäßige Beanspruchung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Zubehörteile (wie Refills, Tinten, Tintenpatronen) oder unsachgemäße Lagerung zugrunde liegt.
d) Keinesfalls besteht ein Rechtsmangel darin, dass die Ware Rechte Dritter außerhalb des EWR verletzt.
e) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von drei (3) Arbeitstagen (Mo-Fr, öffentliche Feiertage ausgenommen) nach Erhalt der Ware und vor Weitergabe an Dritte schriftlich – notfalls vorab per Fax – zu rügen. Offensichtliche Transportmängel hat der Kunde zusätzlich auf den Lieferpapieren zu vermerken. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde gleichfalls innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Entsteht uns ein Schaden dadurch, dass der Kunde offensichtliche Transportmängel entgegen dieser Bestimmung nicht auf den Lieferpapieren vermerkt hat, insbesondere weil der Transporteur aufgrund dessen einen Ersatz des entstandenen Schadens verweigert, dann hat uns der Kunde in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.
f) Bei begründeten Mängeln sind wir – in Abweichung von § 932 ABGB – berechtigt, zwischen der Verbesserung und dem Austausch zu wählen. Außerdem sind wir berechtigt, Austausch und Verbesserung zu verweigern und den Kunden stattdessen auf sein Recht auf Preisminderung oder (nach seiner Wahl) – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Auflösung des Vertrags zu verweisen. Schließlich sind wir berechtigt, die geschuldete Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
g) Der Kunde hat uns die zur Verbesserung bzw. zum Austausch erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere hat er uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle eines Austausches hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Verbesserung oder Austausch beinhalten weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
h) Wenn der Kunde unberechtigterweise die Behebung eines Mangels verlangt, also tatsächlich nicht bestehende Gewährleistungsrechte geltend macht, dann hat der Kunde uns die dadurch entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) zu ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
i) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz frustrierter Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen. Überdies gelten die in dieser Ziffer 7 genannten Einschränkungen der Gewährleistungsrechte für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz statt Gewährleistung sinngemäß.
j) Abweichend von § 933 Abs. 1 und 3 ABGB betragen sowohl die Gewährleistungsfrist als auch die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Diese Abweichung von § 933 Abs. 1 und 3 ABGB gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, sowie für Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 9 lit. b sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Eigentumsvorbehalt 

a) Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung aus der jeweiligen Lieferung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den im Zuge dieser Lieferung gemeinsam verkauften Waren vor.
b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder wenn Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
d) Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.

9. Haftungsbeschränkungen 

a) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Für beim Kunden eingetretene Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.
c) Die sich aus lit. b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden uns nach gesetzlichen Vorschriften zugerechnet wird. Sie gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Sie gelten auch nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Sollte dem Kunden wegen einer Pflichtverletzung unsererseits, die nicht in einem Mangel besteht, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zustehen, so wird dieses Recht auf Fälle beschränkt, in denen wir die Pflichtverletzung verschuldet haben. Ein freies Kündigungsrecht oder Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
e) Für vom Kunden beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise oder Verarbeitungsvorschriften übernehmen wir keinerlei Haftung. Insoweit liegt die Verantwortung ausschließlich beim Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, diese auf Übereinstimmung mit den jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Normen oder auf etwaige Verletzungen von Rechten Dritter zu prüfen. Außerdem haftet der Kunde dafür, dass im Fall von Sonderanfertigungen die von ihm gewünschten Bedruckungen der Ware keine Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. In diesen Fällen haftet der Kunde uneingeschränkt und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
f) Wir akzeptieren keine Vertragsstrafe des Kunden.

10. Nichtverfügbarkeit der Leistung und höhere Gewalt

a) Sofern wir als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen – Ziffer 4.a) dieser AGB, wonach Liefertermine und Lieferfristen in der Regel als unverbindlich gelten, bleibt unberührt – aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), verschieben sich die als verbindlich vereinbarten Liefertermine bzw. verlängern sich die als verbindlich vereinbarten Lieferfristen um jene Dauer, welche diese von uns nicht zu vertretenden Hinderungsgründe andauern. Wir werden den Kunden über die Ursache und die Auswirkungen der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist bzw. den voraussichtlich neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. zum neuen Liefertermin nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Sobald in solchen Fällen, in denen Liefertermine oder Lieferfristen als verbindlich vereinbart wurden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Nichtverfügbarkeit der Leistung zumindest drei Monate fortbestehen wird, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Fälle, in denen wir aufgrund eines solchen Rücktritts personalisierte oder auf die Bestellung des Kunden sonst zugeschnittene Ware nicht mehr verwenden können, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate.
b) Als Fälle der Nichtverfügbarkeit der Leistung gelten insbesondere (i) Fälle höherer Gewalt, (ii) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, (iii) wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder (iv) wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
c) Der soeben unter b) verwendete Begriff „höhere Gewalt“ meint ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von uns in Kauf zu nehmen war. Höhere Gewalt kann beispielsweise – bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen – vorliegen im Fall von Naturkatastrophen, Pandemien (wie Sars-CoV-2), Epidemien, Überschwemmungen, Feuer, Explosion, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Aussperrung, allgemeiner Energie- und Rohstoffmangel, Ausfall von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, unvorhersehbare Blockierung von Transportwegen, Anordnungen kraft Gesetzes oder von zuständigen Behörden.
d) Wir haften nicht für Schäden, die wir nicht verschuldet haben (z.B. im Falle höherer Gewalt).

11. Mediadaten

a) Stellen wir dem Kunden für Vertriebszwecke Daten, insbesondere Bilder, Texte, Tabellen, Grafiken, technische Zeichnungen, Filmwerke, Videospots und auf andere Weise verkörperte Informationen zu den von uns vertriebenen Waren (“Mediadaten”) zur Verfügung, gelten die in dieser Ziffer getroffenen Regelungen. Diese gelten auch dann, wenn wir dem Kunden Zugriff auf unser Mediacenter gewähren.
b) Der Kunde darf die Mediadaten nur während der Dauer der Lieferbeziehung und nur zur Vermarktung unserer Waren im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit verwenden. Dies umfasst das Recht, die Mediadaten zum Druck von Katalogen und sonstigen Werbemitteln, für den eigenen Internetauftritt, im eigenen Online-Shop sowie in Newslettern und zu verwenden. Die Nutzung der Mediadaten im TV, auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon (auch im eigenen Shop), auf Social-Media-Kanälen, auf Metaverse-Plattformen sowie in sonstiger Form ist dagegen verboten.
c) Das unter b) gewährte einfache Nutzungsrecht ist jederzeit widerrufbar.
d) Die Weitergabe der Mediadaten durch den Kunden an Dritte, einschließlich an Pressevertreter, ist verboten.
e) Die Änderung und Bearbeitung der Mediadaten durch den Kunden oder die Verwendung von Ausschnitten sind verboten. Eine technische Bearbeitung von Bildern und Videos zum Zwecke der Optimierung ist jedoch zulässig, soweit dabei deren Wesensgehalt nicht verändert wird.
f) Wir haften für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Mediadaten, der Verletzung von Rechten Dritter sowie der Verletzung von Gesetzen durch die Mediadaten resultieren, im Umfang der in Ziffer 9 dieser AGB geregelten Haftungsbeschränkung. Auch übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Mediadaten keine Rechte Dritter sowie keine Gesetze außerhalb von Deutschland verletzen und den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügen.
g) Der Kunde gewährleistet, die Mediadaten nicht in Verbindung mit Aktivitäten (insbesondere Werbung, Stellungnahmen, Aussagen, Bekundungen etc.) zu verwenden, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die im Zusammenhang mit Suchtmitteln im Sinne des Suchtmittelgesetzes, mit politischen, religiösen, pseudoreligiösen, rassistischen, Gewalt oder kriegsverherrlichenden Inhalten oder im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen die guten Sitten verstoßen, stehen und/oder geeignet sind, unser Image und unsere Reputation zu schädigen. Ferner wird der Kunde bei der Verwendung der Mediadaten die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien einhalten.

12. Änderungen der Produkte, Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

a) Jede Änderung der Ausstattung unserer Ware und jede Art des Umpackens wie z.B. Blistern bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
b) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 1052 Satz 2 ABGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären, also jedenfalls ohne Fristsetzung; Die Fristsetzung ist entbehrlich, soweit sinngemäß auch in vergleichbaren Fällen nach § 918 ABGB keine Fristsetzung erfolgen muss.

13. Geheimhaltung

a) Der Kunde wird vertrauliche Informationen, die er anlässlich der Lieferbeziehung von uns erhält, ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit mit uns verwenden. Er ist Dritten gegenüber zur Geheimhaltung über unsere ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen verpflichtet. Der Kunde wird eigenen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen nur weitergeben, soweit dies für die Durchführung des Vertrags zwingend erforderlich ist und die Mitarbeiter ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns fort. 
b) Vertrauliche Informationen sind Informationen, die einen kommerziellen Wert haben, weil sie geheim sind und Gegenstand von angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung sind.
c) Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt waren, (ii) durch unabhängige Entdeckung des Kunden erlangt wurden, (iii) von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis empfangen wurden, jedoch nur, sofern der Kunde keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung hat, (iv) der Kunde gemäß zwingender Rechtsvorschriften oder behördlicher Anordnungen offenlegen muss, sofern wir hierüber – außer wenn es gesetzlich verboten ist – unverzüglich schriftlich informiert wurden oder (v) der Kunde auf sonstige Weise, die unter den gegebenen Umständen mit den lauteren Geschäftspraktiken übereinstimmt, erhalten hat. Für diese Ausnahmen sowie dafür, dass unsere nachgewiesenen Maßnahmen zur Geheimhaltung umgangen werden können und daher inadäquat sind, ist der Kunde nachweispflichtig. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

a) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
b) Für sämtliche Streitigkeiten, denen die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden zugrunde liegt oder die mit dieser Vertragsbeziehung zusammenhängen, sind die sachlich zuständigen Gerichte in 1010 Wien ausschließlich international und örtlich zuständig. Alternativ dazu sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.